Leistungen
Was macht ein Glockensachverständiger?
Glockensachverständige prüfen und katalogisieren den vorhandenen Bestand der Läuteanlage vor Ort in der Glockenstube (Glocken, Glockenantrieb, Elektrik, Zustand der Anlage, Unfallschutz, Blitzschutz, alte Läutehilfsmittel, z. B. Glockenjoche, usw.) und stellen bei Reparaturbedarf einen Maßnahmenkatalog auf.
Die Beratung umfasst
- die Tondisposition bei Geläuteerweiterungen und Glockenneuguss*
- die Ausarbeitung von Läuteordnungen
- Prüfen von Angeboten
- Vorschläge zur Auftragsvergabe und Abnahmeprüfungen
*) Bei der Erweiterung eines Geläuts durch Glockenneuguss wird die Auftrag gebende Kirchengemeinde zum Glockenguss eingeladen.
Glockensachverständige arbeiten zusammen mit kirchlichen Institutionen, Architekten und mit den Einrichtungen des Denkmalschutzes.
Ausgebildet werden Glockensachverständige vom ökumenischen "Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen" (→ www.glocken-online.de). Nach bestandener Prüfung können sie von der jeweiligen Landeskirche, z. B. der Nordkirche, berufen werden.
Auftragserteilung
Glockensachverständige werden durch die Kirchengemeinden beauftragt.
Über das Prozedere für einen Beratungsauftrag informiert das Landeskirchenamt unter der Telefonnummer 0431 / 9797-5.